Im Nationalrat wurden am 20. März 2024 erste Maßnahmen zur Belebung der Baukonjunktur beschlossen.
Dazu zählt unter anderem die Befreiung von Eintragungsgebühren im Grundbuch für
- die Eintragung für den entgeltlichen Eigentumserwerb an Wohnimmobilien und
- die Eintragung von Pfandrechten für Kredite, die zum Erwerb oder zur Sanierung solcher Wohnimmobilien dienen.
Der Antrag auf die Eintragung im Grundbuch kann aus technischen Gründen erst ab 1. Juli 2024 eingebracht werden. Die Gebührenbefreiung gilt für alle entgeltlichen Rechtsgeschäfte, die ab dem 1. April 2024 abgeschlossen werden.
Die Gebührenbefreiung fällt nachträglich weg, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung das Eigentumsrecht aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnig (Hauptwohnsitz) wegfällt.
Hier geht’s zum Gesetzestext mit weiteren Maßnahmen.
Ihr Friedrich M. Höbart – Artecielo Immobilien
Beim Erwerb einer Immobilie ist der Kaufpreis wohl eines der wichtigsten Kriterien. Und Maklerhonorare belasten das Budget nochmals, bringen dem Kaufinteressenten jedoch Beratung, wichtige Informationen und größte Rechtssicherheit!
Es gibt in der Regel drei Wege seine Traumimmobilie zu erlangen: Von Privat, von einem Bauträger/Baumeister oder auf Vermittlung eines Immobilienmaklers.
Bauträger/Baumeister bieten hohe Rechtssicherheit, verfügen in der Regel jedoch über keine Gebraucht-Angebote. Und mit Neubau-Preisen kann das verfügbare Budget oftmals nicht mithalten.
Makler sind sorgfältig ausgebildete Immobilienfachleute mit bestem Marktüberblick. Der Makler verfügt meist über ein Portfolio an verschiedensten Objekten aller Preisklassen, während der Bauträger/Baumeister meist nur ein auf Neubau-Objekte eingeschränktes Angebot hat. Von der marktkonformen Bewertung über die Prüfung rechtlich relevanter Umstände – Einsichtnahme im Grundbuch und im Bauakt, Check von Betriebskosten, sonstige Rechte und Pflichten u.v.a.m. – bis zur Abwicklung des Kaufvertrages ist der Immobilienmakler Ihr Partner. Als Fachmann und Sachverständiger hat der Makler für seine Tätigkeit zu haften und ist gesetztlich verpflichtet, diese Haftung mittels einer Versicherung zu decken. Somit bietet der Immobilienkauf auf Vermittlung eines Maklers höchste Rechtssicherheit für ein sorgenfreies Leben im neuen Zuhause!