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Wegfall von Grundbuchgebühren

By Allgemein No Comments

Im Nationalrat wurden am 20. März 2024 erste Maßnahmen zur Belebung der Baukonjunktur beschlossen.

Dazu zählt unter anderem die Befreiung von Eintragungsgebühren im Grundbuch für

  • die Eintragung für den entgeltlichen Eigentumserwerb an Wohnimmobilien und
  • die Eintragung von Pfandrechten für Kredite, die zum Erwerb oder zur Sanierung solcher Wohnimmobilien dienen.

Der Antrag auf die Eintragung im Grundbuch kann aus technischen Gründen erst ab 1. Juli 2024 eingebracht werden. Die Gebührenbefreiung gilt für alle entgeltlichen Rechtsgeschäfte, die ab dem 1. April 2024 abgeschlossen werden.

Die Gebührenbefreiung fällt nachträglich weg, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung das Eigentumsrecht aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnig (Hauptwohnsitz) wegfällt.

Hier geht’s zum Gesetzestext mit weiteren Maßnahmen.

 

Ihr Friedrich M. Höbart – Artecielo Immobilien

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